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Trauerhallen und Friedhofskapellen geschlossen

Der nordrhein-westfälische Städte- und Gemeindebund teilt am 18.03.2020 mit, dass die sich ausbreitende Corona-Pandemie und die in Reaktion darauf zum Zwecke ihrer Eindämmung auf allen staatlichen Ebenen veranlassten Gegenmaßnahmen nicht ohne Auswirkungen auf das Friedhofswesen bleiben. Gemäß Ziffer 10 Satz 1 der aufsichtlichen Weisung sind Veranstaltungen grundsätzlich zu untersagen. Dies gilt zunächst auch für Trauerfeiern im Rahmen der Bestattungs- und Beisetzungsvorgänge. In Zusammenhang mit Trauerfällen ist zu berücksichtigen, dass die derzeit geltenden Seuchenbekämpfungsmaßnahmen erhebliche Grundrechtseingriffe auf Seiten der Hinterbliebenen mit sich bringen können. Darauf gilt es, in geeigneter Weise Rücksicht zu nehmen. Vor diesem Hintergrund sollten Trauerfeiern unter freiem Himmel bei Einbeziehung naher Angehöriger der verstorben Person (Ehegatte/Lebenspartner sowie Eltern und Kinder) bis auf weiteres zugelassen werden.

Im Hinblick auf die o. g. Mitteilung werden alle Trauerhallen und Friedhofskapellen auf den Extertaler Friedhöfen für alle Veranstaltungen, u. a. für Trauerfeiern, ab sofort geschlossen. Dies gilt auch für die von den Dorfgemeinschaften und Vereinen bewirtschafteten Kapellen.

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