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Vorgehensweise der Gemeinde Extertal ist aufgrund der Sach- und Rechtslage nicht zu beanstanden

Petitionsausschuss des Landtags hat entschieden

Die Gemeinde Extertal baut derzeit die Bergstraße im Ortsteil Bösingfeld aus. Zum Arbeitsumfang gehören auch die Neuverlegung einer Trennkanalisation und einer Frischwasserleitung einschließlich der Wasserhausanschlüsse sowie ein neues Straßenbeleuchtungskabel. Zeitgleich wird im Auftrag der Firma Sewikom ein Leerrohr für ein Glasfaserkabel mitverlegt.

Schon vor dem Beginn der Maßnahme im Monat Juni 2019 war sehr heftig Kritik geübt worden an der Vorgehensweise der Gemeinde Extertal und an der Qualität der Planungs- und anderen Vorbereitungsarbeiten.  Die Kritik erstreckte sich über die gesamte Zeit der Bautätigkeiten. Neben etlichen von einzelnen Anwohnern initiierten n  egativen Darstellungen in Rundfunk- und Printmedien sowie in den sozialen Netzwerken gipfelten die Vorwürfe in persönlichen Angriffen gegen einzelne Verwaltungsmitarbeiter und einer Petition an den Landtag NRW.

Nunmehr hat das Land NRW über den Beschluss des Petitionsausschusses vom 04.02.2020 berichtet. Danach sieht der Ausschuss keine Möglichkeit, im Sinne der Petition weiter tätig zu werden. Der Petitionsausschuss folgt den Stellungnahmen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (MUNLV) und des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW. Die Vorgehensweise der Gemeinde Extertal ist aufgrund der Sach- und Rechtslage nicht zu beanstanden. Insbesondere das MUNLV hatte eine dezidierte und fachlich absolut qualifizierte Überprüfung der seitens eines Anliegerehepaars erhobenen Vorwürfe vorgenommen. Das Ehepaar hatte kritisiert, dass sich die Gemeinde für eine Aufgabe der vorhandenen Mischwasser-kanalisation im Austausch gegen eine Trennkanalisation entschieden hatte. Vorrangig geht es hier
um den Straßenabschnitt ‚Bergstraße 1 bis 17 ungerade‘. Für die betroffenen

Eigentümer sind die Aufwendungen, sich an die neuen öffentlichen Kanäle anzuschließen, aufgrund der Grundstücksverhältnisse höher als für ihre Nachbarn. Zudem war angezweifelt worden, ob der veraltete Mischwasserkanal in diesem Bereich überhaupt sanierungsbedürftig sei. Zuletzt war der Gemeinde vorgeworfen worden, dass sie trotz vorgefundener Mängel im Altkanal nicht frühzeitig gehandelt und eine Reparatur beauftragt habe. Es wurde unterstellt, die Gemeinde habe damit wissentlich Umweltverschmutzungen in Kauf genommen.

Zwischenzeitlich sind sämtliche Vorwürfe durch das MUNLV eingehend überprüft worden. Auch nach der fachlichen Beurteilung durch das Ministerium weist der alte Mischkanal deutliche Schäden auf. Dies sei bereits aufgrund einer Zustandsdokumentation aus dem Jahr 2015 ersichtlich. Eine erneute Untersuchung im Jahr 2019 habe das Schadensbild bestätigt. Aufgrund der Art der Schäden – überwiegend im oberen Bereich der Kanalrohre – waren Schmutzwasseraustritte in die Umwelt sehr unwahrscheinlich. Grundsätzlich könne der alte Mischwasserkanal zur Ableitung von Regenwasser weiter betrieben werden. Allerdings bestätigt das Ministerium, dass vorher eine Kanalsanierung notwendig sei. Die Gemeinde hatte den Eigentümern der Grundstücke ‚Bergstraße 1 bis 17 ungerade‘ eine Übernahme des Altkanals in ihr Privateigentum angeboten – allerdings mit allen Konsequenzen, d.h., auch die erforderliche Sanierung müsste privat finanziert werden.

Auch eine umfassende rechtliche Überprüfung führte zu dem Ergebnis, dass sämtliche gegen die Gemeinde erhobenen Vorwürfe nicht haltbar sind.

Bürgermeisterin Monika Rehmert:
‚Die Zusammenarbeit mit den Anliegern der Bergstraße erfolgt ganz überwiegend wirklich hervorragend. Schließlich investiert die Gemeinde dort für die Anlieger einen Gesamtbetrag von rd. 1,3 Mio. €. Lediglich eine sehr kleine Gruppe hat sich bisher uneinsichtig gezeigt und für erhebliche Aufmerksamkeit gesorgt. Ich hoffe, dass nach der Klarstellung durch das Land NRW nun Ruhe einkehrt‘.

Bürgermeisterin Rehmert weist auch darauf hin, dass das Land NRW mit Wirkung vom 01.01.2020 das Kommunalabgabengesetz geändert habe. Zwar würden derzeit noch Ausführungsbestimmungen fehlen, aber die Anlieger können von einer Halbierung der bisher im Gespräch befindlichen Straßenbaubeiträge ausgehen. Die weitere Hälfte der Beiträge würde die Gemeinde vom Land bezahlt bekommen. Rehmert: ‘Den Förderantrag stellt die Gemeinde. Die Bürger werden durch das Förderverfahren nicht belastet‘.

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